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AUFGABEN

Auftrag und Ziel 

In der Jugendarrestanstalt Göppingen wird Jugendarrest an männlichen und weiblichen Jugendlichen und Heranwachsenden im Alter von 14 bis ca. 24 Jahren vollstreckt.

Der Jugendarrest ist ein Zuchtmittel des Jugendstrafrechts (siehe auch §16 JGG) und ist in Freizeitarrest, Kurzarrest und Dauerarrest aufgeteilt.

Der Freizeitarrest wird in der Freizeit des Jugendlichen (in der Regel am Wochenende) von Samstag 9.00 Uhr bis Montag 9:00 Uhr vollstreckt.

Der Kurzarrest beträgt höchstens 4 Tage und wird in der Regel unter der Woche vollstreckt.

Der Dauerarrest beträgt mindestens 1 Woche und höchstens 4 Wochen.

Eine Besonderheit ist der sogenannte "Warnschussarrest" nach § 16a JGG Jugendarrest neben Jugendstrafe (wenn die Verhängung oder die Vollstreckung der Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, so kann daneben Jugendarrest verhängt werden).

In dieser Zeit werden die Arrestanten /-innen von den Bediensteten der Jugendarrestanstalt (Vollzugsdienst, Sozialdienst) sowie von nebenamtlichen Kräften betreut.

Der Jugendarrest leistet einen Beitrag, junge Menschen zur Wahrnehmung von Rechten und Pflichten in Staat und Gesellschaft vorzubereiten und zu einem Leben in sozialer Verantwortung zu befähigen. 

Im Jugendarrest soll dem jungen Menschen das von ihm begangene Unrecht bewusst gemacht werden mit dem Ziel, sein Verantwortungsbewusstsein und sein Einfühlungsvermögen in die Situation der Opfer von Straftaten ebenso zu stärken wie die Entwicklung von Einstellungen und Fertigkeiten, die vor erneuter Straffälligkeit schützen. 

Das Jugendarrestgesetz für Baden-Württemberg finden Sie hier: JArrG BW


Beschäftigung

§8 JuArrG

Neben dem sozialen Training soll der junge Mensch nach Möglichkeit zu Hausarbeiten innerhalb der Einrichtung sowie zu gemeinnütziger Arbeit innerhalb oder außerhalb der Einrichtung herangezogen werden.

(2) Die Einrichtung kann dem jungen Menschen darüber hinaus eine pädagogisch sinnvolle Arbeit oder arbeitstherapeutische Beschäftigung zuweisen, sofern dadurch die Teilnahme am sozialen Training nicht beeinträchtigt wird.

(3) Ein Anspruch auf Entlohnung besteht nicht. Im Falle einer Beschäftigung nach Absatz 2 erhält der junge Mensch für seine Mitarbeit eine Anerkennung, deren Art und Umfang dem Grunde nach von der Aufsichtsbehörde und im Einzelfall von der Einrichtung festgesetzt wird.


Unterbringung

§12 JArrG

(1) Während der Ruhezeit wird der junge Mensch einzeln in einem Arrestraum untergebracht. Weibliche Personen werden getrennt von männlichen Personen untergebracht.

(2) Die gemeinsame Unterbringung höchstens zweier Personen gleichen Geschlechts ist zulässig, wenn beide zustimmen und pädagogische Gründe nicht entgegenstehen.

(3) Außerhalb der Ruhezeit hält sich der junge Mensch grundsätzlich in Gemeinschaft auf; eine Trennung nach Geschlechtern ist nicht erforderlich. Der gemeinschaftliche Aufenthalt kann aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung der Einrichtung oder aus pädagogischen Gründen eingeschränkt werden.


Freizeit und Sport

§ 9 JArrG

(1) Im Jugendarrest soll der junge Mensch dazu motiviert und angeleitet werden, freie Zeit sinnvoll zu gestalten. Dazu bietet die Einrichtung ein ausgewogenes Freizeit- und Sportprogramm an, das auf die Bedürfnisse und Interessen junger Menschen Rücksicht nimmt und Beschäftigung in der Gruppe ermöglicht. Die Einrichtung stellt eine Bücherei zur Verfügung.

(2) Im Jugendarrest wird regelmäßig Sport getrieben. Insbesondere durch Mannschaftssport soll der junge Mensch lernen, Gemeinschaftssinn zu entwickeln, Regeln einzuhalten und Rücksicht auf Andere zu nehmen.
Der junge Mensch ist zur Teilnahme am Sport zu motivieren und sportpädagogisch anzuleiten.

Für die Freizeit stehen eine Bücherei und Spiele, unter Aufsicht eines Sportlehrers auch Tischtennisplatten, Tischfußball, ein Kraftraum sowie das Kleinspielfeld im Innenhof zur Verfügung


Behandlungs- und Betreuungsangebote

Im Abschnitt 2 des JArrG sind die Fördermaßnahmen im Jugendarrest beschrieben.

In der Jugendarrestanstalt Göppingen werden den Jugendlichen und Heranwachsenden verschiedene Gruppen angeboten, außerdem findet regelmäßig der Soziale Trainingskurs durchgeführt vom Verein G-Recht statt.

Einmal im Monat findet Konfrontationstheater mit dem Theaterstück "Coming Out!" mit anschließender Diskussion zum Thema LSBTTIQ aufgeführt von Herrn Horst Emrich und gefördert durch das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg statt.

Das Gruppenangebot wird durch die Bediensteten der JAA sowie 20 Honorarkräften angeboten und durchgeführt:

·         Schule (Prüfungsfächer)

·         Kunst

·         Werken

·         Musik

·         Sport

·         Yoga

·         Kochen

·         Backen

·         Lebensziele

·         Aufmerksamkeitstraining

·         Schuldenberatung

·         Konfrontationstheater

·         Suchtprävention

·         Gewaltfreie Kommunikation

·         Demokratie Workshop

·         Projekt „Cleanup"

·         Kriminalprävention

·         Mediengruppe

·         Vorlesen

Die nebenamtlichen Kräfte werden größtenteils vom Verein Jugendhilfe im Vollzug Göppingen e.V. finanziert, des Weiteren stehen der Jugendarrestanstalt noch einige wohltätige Vereine zur Seite.

 

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